Beförderungsbedingungen
1. Grundbestimmungen
1. Diese vertraglichen Beförderungsbedingungen (im Folgenden „Beförderungsbedingungen“ oder „BB“) gelten für den unregelmäßigen Buspersonentransport einschließlich des Transports von Gepäck, welcher von der Firma Umbrella Travel s.r.o., IČ 247 51 219, mit Sitz Pramenná 3, 148 00 Prag 4, als Beförderer durchgeführt wird. Umbrella Travel betreibt den Straßenpersonenverkehr mit Fahrzeugen, die für den Transport von mehr als 9 Personen einschließlich Fahrer sowie mit Fahrzeugen, die für bis zu 9 Personen einschließlich Fahrer bestimmt sind.
2. Diese BB sind untrennbarer Bestandteil des Beförderungsvertrags, der zwischen der Firma Umbrella Travel s.r.o., Pramenná 3, 148 00 Prag 4, IČO: 24751219, eingetragen im Handelsregister beim Stadtgericht Prag, Aktenzeichen C 171300 (im Folgenden „Umbrella Travel“) und dem Kunden, welcher sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein kann (im Folgenden „Kunde“), geschlossen wird. Die BB sind frei zugänglich im Firmensitz von Umbrella Travel sowie auf der Webseite http://www.umbrellatravel.coach, wo bei Bedarf weitere Informationen erhältlich sind.
2. Entstehung und Inhalt des Vertragsverhältnisses
1. Das Vertragsverhältnis zwischen Umbrella Travel und dem Kunden entsteht mit dem Abschluss eines schriftlichen Beförderungsvertrags. Wird der Beförderungsvertrag nicht schriftlich abgeschlossen, stellt Umbrella Travel dem Kunden eine Beförderungsbestätigung oder einen Voucher (bei internationalem Gelegenheitsverkehr per E-Mail) aus, dessen Erhalt der Kunde bestätigt (im Folgenden für beide Formen „Beförderungsvertrag“ oder „Vertrag“).
2. Der Beförderungsvertrag enthält insbesondere die Bezeichnung der Vertragsparteien, die genaue Beschreibung der Beförderung, insbesondere den Beförderungstermin, die Route, den Zielort sowie gegebenenfalls den Rückkehrort, die Auflistung aller ergänzenden Leistungen, die im Fahrpreis enthalten sind, den Fahrpreis einschließlich vereinbarter Zahlungsfristen und die Höhe eventuell vereinbarter Anzahlungen. Der Inhalt des Beförderungsvertrags wird ebenfalls durch diese BB und gegebenenfalls durch besondere Bedingungen, die dem Beförderungsvertrag beigefügt sind, bestimmt.
3. Weichen die im Beförderungsvertrag getroffenen Vereinbarungen von diesen BB ab, haben die abweichenden Regelungen Vorrang vor dem Wortlaut dieser BB.
4. Der Kunde hat nur dann Anspruch auf die Teilnahme an der Beförderung, wenn er vor Beginn der Beförderung den Gesamtpreis ordnungsgemäß und fristgerecht gemäß diesen BB und dem Beförderungsvertrag bezahlt, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
5. Der Kunde, der den Beförderungsvertrag auch zugunsten Dritter abschließt, haftet für die Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Beförderungsvertrag sowie für alle weiteren Reisenden, die im Beförderungsvertrag, in diesen BB oder in besonderen Bedingungen zum Vertrag genannt sind.
3. Rechte und Pflichten des Beförderers.
Auf Grundlage des abgeschlossenen Beförderungsvertrags und der Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet sich Umbrella Travel, den Kunden ordnungsgemäß und pünktlich zum vereinbarten Zielort und zurück oder entlang der vertraglich festgelegten Strecke zu befördern sowie ihm weitere mit der Beförderung verbundene Leistungen gemäß dem Beförderungsvertrag zu erbringen.
- Umbrella Travel ist berechtigt, die Beförderung des Kunden abzulehnen oder den Kunden von der Beförderung auszuschließen, wenn:
- Anzeichen von Alkoholisierung oder Einnahme toxischer bzw. berauschender Substanzen vorliegen
- Körperliche Verschmutzung des Kunden oder seiner Kleidung gegen übliche
- Hygienegrundsätze verstößt und eine Verunreinigung des Busses verursachen könnte
- Im Fahrzeug geraucht wird
- Der Kunde andere Fahrgäste durch unangemessenes Verhalten belästigt oder die
- Anweisungen der Mitarbeiter von Umbrella Travel nicht beachtet
- Offensichtliche Symptome einer COVID-19-Erkrankung vorliegen
- Umbrella Travel ist berechtigt, den Fahrzeugtyp je nach Anzahl der Fahrgäste oder die Route aufgrund der Verkehrsbedingungen zu ändern.
- Umbrella Travel kann sowohl eigene Fahrzeuge als auch Fahrzeuge von Vertragspartnern für die Beförderung einsetzen. Im Falle des Einsatzes von Fahrzeugen eines Vertragspartners haftet Umbrella Travel gegenüber dem Kunden, als hätte sie die Beförderung mit eigenen Fahrzeugen durchgeführt.
- Umbrella Travel ist berechtigt, die Beförderung oder Teile davon abzusagen, wenn Umstände eintreten, deren Entstehen, Verlauf und Folgen nicht im Einflussbereich, Handeln oder Verfahren von Umbrella Travel liegen und die auf ein unvermeidbares Ereignis zurückzuführen sind, das selbst bei angemessener Sorgfalt nicht verhindert werden konnte.
- Während der Fahrt werden den Fahrgästen verschiedene Zusatzleistungen (Toilette, Klimaanlage, Verpflegung, WLAN usw.) angeboten. Werden diese Zusatzleistungen aus betrieblichen oder technischen Gründen nicht bereitgestellt, besteht kein Anspruch auf Entschädigung seitens des Kunden.
4. Rechte und Pflichten des Fahrgastes
Der Kunde ist insbesondere berechtigt:
- Die Beförderung sowie alle vereinbarten und bezahlten Zusatzleistungen, die Teil der Beförderung sind, zu verlangen
- Mängel der Beförderung und der erbrachten Zusatzleistungen gemäß Punkt 11 dieser BB zu reklamieren
- Über sämtliche Änderungen hinsichtlich Termin, Umfang, Qualität und Preis der Beförderung sowie der Zusatzleistungen informiert zu werden
- Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen, die nicht nur wesentliche Bestandteile des Beförderungsvertrags sind, sondern auch für die ordnungsgemäße
- Erbringung der Leistungen durch Umbrella Travel notwendig sind
- Der Kunde verpflichtet sich, den vereinbarten Preis für die Beförderung und alle
- Zusatzleistungen gemäß dem Beförderungsvertrag, diesen BB und gegebenenfalls besonderen Bedingungen zum Vertrag zu zahlen. Sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, ist der Fahrgast verpflichtet:
- Nach Abschluss des Beförderungsvertrags hat der Kunde das Recht, den Vertrag an eine Drittperson abzutreten, sofern diese die Beförderungsbedingungen erfüllt.
- Umbrella Travel ist über diese Abtretung zu informieren, wobei die benannte Person anstelle des ursprünglichen Kunden an der Beförderung teilnimmt. Erfolgt eine Änderung des Kunden, so ist die Mitteilung schriftlich zu erbringen und persönlich bei einer Niederlassung von Umbrella Travel oder postalisch an die Adresse Pramenná 3, 148 00 Prag 4 zuzustellen. Der Mitteilung ist eine unterschriebene Erklärung des neuen Kunden beizufügen, die alle für die Änderung notwendigen persönlichen Daten enthält, sowie die Zustimmung zum Beförderungsvertrag, diesen BB und gegebenenfalls den besonderen Vertragsbedingungen und eine Erklärung über die Zustimmung oder Ablehnung der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 14 dieser BB.
- Im Fall internationaler Gelegenheitsbeförderung nach Kroatien kann die Namensänderung des Fahrgastes/Kunden auch elektronisch per E-Mail oder über die Kundenhotline bis 48 Stunden vor der geplanten Abfahrt erfolgen. Der ursprüngliche und der neue Kunde haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Beförderungspreises gemäß dem Beförderungsvertrag. Die Änderung wird wirksam, wenn die Mitteilung mit der erforderlichen Erklärung mindestens 10 Tage vor Beginn der Beförderung (bei internationaler Gelegenheitsbeförderung 48 Stunden vor Abfahrt) bei Umbrella Travel eingeht. Das gilt auch für Mitreisende. Jede Änderung des Kunden oder Mitreisenden unterliegt einer Bearbeitungsgebühr von 200 CZK, die sofort fällig ist. Umbrella Travel behält sich das Recht vor, der Änderung des Kunden zu widersprechen.
- 4. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:
- 50 % des Gesamtpreises der Leistungen zum Zeitpunkt der Reservierung und spätestens innerhalb von 4 Arbeitstagen nach Abschluss des Beförderungsvertrags zu zahlen
- Die restlichen 50 % des Gesamtpreises spätestens 4 Wochen vor Beginn der Beförderung zu entrichten
- Bei internationaler Gelegenheitsbeförderung nach Kroatien oder zurück den Gesamtpreis von 100 % der Leistung bereits zum Zeitpunkt der Reservierung zu zahlen
- Zum festgesetzten Zeitpunkt zur Beförderung zu erscheinen bzw. sich am vereinbarten Ort einzufinden und dem Fahrer, dem technischen Begleitpersonal oder einem anderen bevollmächtigten Vertreter von Umbrella Travel den Beförderungsvertrag oder Voucher vorzulegen. Der Voucher kann auch mittels eines elektronischen Geräts (Mobiltelefon, Tablet o. Ä.) vorgezeigt werden
- Alle erforderlichen Dokumente (Personalausweis, gültiges Reisedokument, Visum, Nachweis der Krankenversicherung etc.) mitzuführen, die für die Einreise in alle Transitländer sowie das Aufenthaltsland benötigt werden. Hat der Kunde/Fahrgast kein gültiges Reisedokument, ist Umbrella Travel berechtigt, die Beförderung zu verweigern. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises oder eines anteiligen Betrags bei einer Gruppe von Fahrgästen
- Pass-, Zoll-, Gesundheits- und sonstige Vorschriften der Länder, in die gereist oder durch die durchreist wird, einzuhalten. Alle Kosten, die durch die Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, trägt der Kunde. Wird dem Kunden von Zoll- oder Polizeibehörden die Weiterreise verweigert, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Beförderungspreises, auch nicht anteilig oder als Ersatzleistung. Der Kunde/Fahrgast ist zudem verpflichtet, Umbrella Travel bzw. dem Beförderer entstandene Kosten aufgrund eines Verstoßes gegen diese AGB und daraus resultierender Verspätungen zu ersetzen
- Den Anweisungen für die Teilnehmer der Beförderung Folge zu leisten und den Weisungen des Fahrers oder anderer von Umbrella Travel zur Gewährleistung einer sicheren und ruhigen Beförderung beauftragten Personen zu folgen
- Entstandene Mängel unverzüglich dem Fahrer oder einer anderen bevollmächtigten Person von Umbrella Travel zu melden oder, falls dies nicht möglich ist, nach Beendigung der Beförderung Umbrella Travel schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde/Fahrgast haftet für Schäden, die er während der Beförderung am Fahrzeug verursacht
- Weitere Pflichten einzuhalten, die durch einschlägige Rechtsvorschriften festgelegt sind
- Umbrella Travel im Voraus darüber zu informieren, falls der Kunde oder eine der mitreisenden Personen eine fremde Staatsangehörigkeit besitzt
- Bei Personen unter 15 Jahren einen Begleit- und Aufsichtspflichtigen volljährigen Erwachsenen sicherzustellen sowie die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter für die Begleitung durch Dritte einzuholen; ebenso ist bei Personen, deren Gesundheitszustand es erfordert, eine Begleitung und Aufsicht zu gewährleisten
- Kinder ab 16 Jahren dürfen unbegleitet mit gültigem Reisedokument und Vollmacht des gesetzlichen Vertreters reisen
- Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht auf den vorderen Sitzen hinter dem Fahrer, auf den Sitzen hinter den hinteren Türen oder auf dem mittleren Sitz der letzten Reihe reisen
- Umbrella Travel/Beförderer übernimmt keine Verantwortung für minderjährige Fahrgäste
- Die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorzulegen, wenn ein Kunde zwischen 15 und 18 Jahren beabsichtigt, den Beförderungsvertrag abzuschließen
- Während der gesamten Beförderungsdauer strikt das Rauchverbot im Fahrzeug einzuhalten
- Gepäckgrenzen sowie die Beförderungsbedingungen für Kinderwagen, Fahrräder, Tiere und Sonstiges gemäß Punkt 5 dieser AGB einzuhalten
- Keine weichen oder harten Drogen oder sonstige berauschende oder psychotrope Substanzen zu befördern und keine Gegenstände, Getränke oder Lebensmittel mitzuführen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit leicht zu Verschmutzungen oder Beschädigungen des Fahrzeugs, der beförderten Personen oder Sachen führen können
- Während der gesamten Fahrt angeschnallt zu sein, sofern der Sitz mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet ist
- Andere Mitreisende nicht durch unangemessenes Verhalten zu stören, übermäßigen Alkoholkonsum zu vermeiden und den Konsum berauschender und psychotroper Substanzen zu unterlassen
- Handlungen zu unterlassen, die Gesundheit oder Eigentum anderer Mitreisender, Dritter oder von Umbrella Travel schädigen könnten, und gegebenenfalls entstandene Schäden zu ersetzen
- Wenn der Kunde den Beförderungsvertrag zugunsten Dritter abgeschlossen hat, diese Personen mit allen Vertragsbedingungen, diesen AGB, gegebenenfalls beigefügten Sonderbedingungen sowie weiteren erhaltenen oder in diesen AGB genannten Informationen vertraut zu machen. Außerdem ist sicherzustellen, dass die Personen, zugunsten derer der Vertrag abgeschlossen wurde, die grundlegenden Pflichten des Kunden erfüllen, die ausschließlich einzelnen Fahrgästen obliegen
5. Der Kunde, der aus Gründen, die nicht von Umbrella Travel zu vertreten sind, nicht alle vereinbarten Leistungen in Anspruch nimmt, hat keinen Anspruch auf deren Ersatz.
6. Mit der Unterzeichnung des Vertrages oder dem Kauf eines Tickets für die internationale Gelegenheitsbeförderung nach Kroatien oder zurück stimmt der Kunde/Fahrgast diesen AGB zu und erteilt Umbrella Travel die Einwilligung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten.
7. Pausen während der Fahrt sind nicht verpflichtend; deren Anordnung und Dauer bestimmt der Fahrer in Abhängigkeit vom Zeitplan der Fahrt.
8. Der Kunde/Fahrgast ist verpflichtet, innerhalb der vom Fahrer oder Reiseleiter vorgegebenen Zeit zum Bus zurückzukehren.
9. Erscheint der Kunde/Fahrgast nicht rechtzeitig an seinem Platz, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder auf eine weitere Beförderung.
5. Beförderung von Gepäck, Kinderwagen, Fahrrädern und Tieren
1. Diese müssen über oder unter dem Sitzplatz verstaut werden können.
2. Für Handgepäck ist der Fahrgast während der Fahrt selbst verantwortlich.
3. Umbrella Travel übernimmt keine Haftung für Diebstahl von Gegenständen des Kunden im Fahrgastbereich.
4. Werden diese Gegenstände im aufgegebenen Gepäck verstaut, übernimmt Umbrella Travel keine Haftung.
5. Das Personal ist verpflichtet, dem Fahrgast einen schriftlichen Verlustnachweis auszustellen.
6. Dieser schriftliche Nachweis dient als Grundlage für Reklamationen; ohne ihn wird die Reklamation nicht berücksichtigt.
7. Im Fahrpreis sind 2 Gepäckstücke mit maximalen Abmessungen von 67x50x27 cm (bei internationaler Gelegenheitsbeförderung nach Kroatien oder zurück ein Gepäckstück mit einem Gesamtsummenmaß von 155 cm) und einem Maximalgewicht von 20 kg pro Gepäckstück enthalten. Weitere Gepäckstücke werden nur bei freier Kapazität befördert.
8. Handgepäck darf die Maximalmaße von 42x20x18 cm und ein Maximalgewicht von 7 kg nicht überschreiten und wird kostenfrei befördert.
9. Der Kunde/Fahrgast ist verpflichtet, sein Gepäck mit Namensschild und Adresse zu kennzeichnen, um Verwechslungen zu vermeiden.
10. Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld, wichtige Dokumente und Medikamente müssen im Handgepäck aufbewahrt werden; hierfür trägt der Kunde/Fahrgast die Verantwortung.
11. Verlust oder Diebstahl von Gepäck im Laderaum muss der Kundschaft spätestens bei Ankunft am Zielort oder, bei mehrtägigen Reisen, während der Reise dem Personal gemeldet werden.
12. Überschreitet der Wert des aufgegebenen Gepäcks 5.000 CZK, ist der Kunde/Fahrgast verpflichtet, eine Zusatzversicherung für das Gepäck abzuschließen. Umbrella Travel übernimmt keine Haftung für Gepäck, dessen Wert 5.000 CZK übersteigt.
13. Kinderwagen und Rollstühle werden kostenfrei transportiert, abhängig von der verfügbaren Kapazität, und müssen zusammenklappbar sein.
14. Fahrräder, Skier und Snowboards werden nur bei freier Kapazität und nach vorheriger Absprache transportiert und müssen so verpackt sein, dass sie andere Gepäckstücke nicht beschädigen. Es dürfen maximal 5 übergroße Gepäckstücke pro Bus transportiert werden.
15. Der Transport von Übergepäck und übergroßem Gepäck ist nur möglich, wenn dies im Beförderungsvertrag vereinbart oder auf Anfrage von Umbrella Travel bestätigt wurde und gegen eine Gebühr von 500 CZK (bei internationaler Gelegenheitsbeförderung nach Kroatien 250 CZK oder 10 Euro) pro zusätzliches Gepäckstück. Umbrella Travel behält sich das Recht vor, Gepäck ohne vorherige Meldung von Übergepäck oder übergroßem Gepäck abzulehnen.
16. Umbrella Travel haftet nicht für Gegenstände, die im Bus vergessen wurden.
17. Der Transport von Betäubungsmitteln oder gefährlichen Stoffen und Gegenständen (Drogen, Sprengstoffe, Munition, Waffen) ist verboten.
18. Der Transport von Tieren ist im internationalen Busverkehr untersagt.
19. Ausnahmen bilden nur vorher angemeldete Assistenz- und Blindenhunde (ordentlich gekennzeichnet, mit Blindenhund-Pass und weiteren für die Einreise notwendigen Dokumenten).
6. Preis und Zahlungsbedingungen
1. Der Preis für die Beförderung und sonstige damit verbundene Leistungen wird im Beförderungsvertrag festgelegt.
2. Der Preis umfasst nur die Leistungen, die ausdrücklich im Vertrag genannt oder direkt damit verbunden sind.
3. Die Zahlung kann persönlich in der Niederlassung Pramenná 3, 148 00, Prag 4, bar, mit Kreditkarte oder per Überweisung auf das Konto von Umbrella Travel erfolgen.
4. Eventuelle von Umbrella Travel nach Unterzeichnung des Beförderungsvertrages angekündigte Rabatte berechtigen den Kunden nicht zur Nutzung dieser Rabatte für bereits geschlossene Beförderungsverträge.
5. Der Kunde ist verpflichtet, den Preis gemäß dem jeweiligen Beförderungsvertrag vor Beginn der Beförderung innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist zu zahlen.
6. Sofern im Vertrag nichts anderes geregelt ist, hat der Kunde die Zahlung gemäß Punkt 4.3.2. oder 6.7. dieser AGB zu leisten. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtung ist Umbrella Travel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
7. Erfolgt der Abschluss des Beförderungsvertrages weniger als 4 Wochen vor Beginn der Beförderung, ist der Preis gemäß dem jeweiligen Vertrag sofort bei Vertragsabschluss fällig.
8. Der Kunde ist verpflichtet, den Preis entweder persönlich bei Umbrella Travel zu bezahlen oder per Überweisung auf das Konto von Umbrella Travel Nr. 31111133/5500 unter Angabe der Vertragsnummer als Verwendungszweck zu entrichten. Die Zahlung gilt bei Überweisung als erfolgt an dem Tag, an dem der Betrag auf dem Konto von Umbrella Travel gutgeschrieben wird.
9. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Kunde, an Umbrella Travel Verzugszinsen in Höhe von 0,5 % des geschuldeten Betrags für jeden Tag des Verzugs zu zahlen.
7. Rücktritt vom Vertrag und Rücktrittsgebühr
Der Kunde hat das Recht, jederzeit vor Beginn der Beförderung ohne Angabe von Gründen vom Beförderungsvertrag zurückzutreten. Die Wirksamkeit des Rücktritts tritt mit dem Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Umbrella Travel ein. Im Falle eines Rücktritts vom Beförderungsvertrag ist der Kunde verpflichtet, an Umbrella Travel eine Rücktrittsgebühr zu zahlen, deren Höhe sich nach der Anzahl der Tage vor dem vereinbarten Beförderungsbeginn richtet, an dem der Rücktritt Umbrella Travel zugegangen ist. Sofern im Beförderungsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Rücktrittsgebühr wie folgt:
Zeitraum vor dem festgelegten Abfahrtsdatum bzw. Beginn der Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen, in dem UMBRELLA TRAVEL den Rücktritt vom Vertrag erhalten hat oder selbst vom Vertrag zurückgetreten ist.
Stornogebühren bei Rücktritt vom Beförderungsvertrag Zeitraum vor dem festgelegten Abfahrtsdatum bzw. Beginn der Leistungserbringung
Höhe der Stornogebühr (in % des vereinbarten Preises)
60 Tage und mehr 20 %
45 bis 60 Tage 40 %
14 bis 45 Tage 50 %
Weniger als 14 Tage 100 %
Stornogebühren bei internationaler Gelegenheitsbeförderung Zeitraum vor dem festgelegten Abfahrtsdatum bzw. Beginn der Leistungserbringung
Höhe der Stornogebühr (in % des vereinbarten Preises)
30 Tage und mehr 0 %
30 bis 7 Tage 10 %
7 Tage bis 3 Stunden vor Abfahrt 50 %
Weniger als 3 Stunden vor Abfahrt 100 %
2. Diese Stornogebühr ist sofort fällig. Umbrella Travel ist berechtigt, die Stornogebühr mit dem bereits vom Kunden gemäß dem Beförderungsvertrag gezahlten Betrag zu verrechnen und den Restbetrag dem Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Stornierungserklärung bei Umbrella Travel zurückzuzahlen.
3. Umbrella Travel ist berechtigt, vom Beförderungsvertrag zurückzutreten, falls die Beförderung aus objektiven Gründen abgesagt wird, die nicht von Umbrella Travel verursacht wurden. In diesem Fall hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung von 100 % des gemäß dem Beförderungsvertrag gezahlten Preises. Dieser Betrag wird dem Kunden per Überweisung auf das Konto zurückerstattet, von dem die Zahlung erfolgte oder das der Kunde Umbrella Travel unverzüglich mitteilt, und zwar innerhalb von 14 Tagen nach Rücktritt vom Vertrag.
4. Umbrella Travel ist ebenfalls berechtigt, vom Beförderungsvertrag zurückzutreten, wenn der Kunde seine vertraglichen Pflichten gemäß Vertrag und diesen AGB verletzt. Im Falle eines solchen Verstoßes ist der Kunde verpflichtet, Umbrella Travel die Stornogebühr gemäß Art. 7.1 dieser AGB zu zahlen. Im Zweifelsfall gilt die Pflichtverletzung des Kunden als wesentlich und damit als berechtigter Grund für den Rücktritt von Umbrella Travel.
5. Die Wirkungen des Rücktritts seitens Umbrella Travel treten am Tag des Zugangs der schriftlichen Rücktrittserklärung an den Kunden mit Angabe des konkreten Rücktrittsgrundes ein.
6. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt Umbrella Travel aufgrund einer Pflichtverletzung des Kunden vor Beginn der Leistungserbringung vom Vertrag zurück, ist der Kunde verpflichtet, die in Art. 7.1 dieser AGB angegebenen Stornogebühren abhängig von der Frist des Rücktritts vor dem geplanten Abfahrts- bzw. Leistungsbeginn zu zahlen. Für die Berechnung der Anzahl der Tage wird der Tag des Wirksamwerdens des Rücktritts mitgerechnet, der Tag des geplanten Abfahrts- oder Leistungsbeginns hingegen nicht.
7. Beginnt der Kunde die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen nicht oder nutzt diese ohne vorherigen Rücktritt aus Gründen, die er zu vertreten hat, ist er verpflichtet, dem Beförderer 100 % des vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen.
8. Wird der Kunde aus Gründen, die nicht von Umbrella Travel zu vertreten sind (z. B. Verkehrsunfall, unpassierbare Straßen, Schneekatastrophen etc.), nicht rechtzeitig befördert, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Rückerstattung des gesamten oder eines anteiligen Preises.
8. Beförderungsbedingungen
1. Umbrella Travel verpflichtet sich, die Beförderung durch qualifizierte Fahrer sicherzustellen, die in ausreichender Anzahl für die Durchführung der Beförderung einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Pausen gemäß den Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik sowie der Drittstaaten, in denen die Beförderung stattfindet, zur Verfügung stehen.
2. Umbrella Travel hat das Recht, je nach Anzahl der Fahrgäste für jeden Teil der Beförderung das am besten geeignete Verkehrsmittel (Bus, Minibus, Minivan oder PKW) gemäß dem Beförderungsvertrag auszuwählen.
3. Wenn sich der Kunde/Fahrgast auch bis zu 15 Minuten nach der geplanten Abfahrtszeit nicht am angegebenen Abhol- bzw. Abfahrtsort einfindet, hat Umbrella Travel das Recht, die Beförderung ohne diesen Kunden/Fahrgast durchzuführen, und dieser Kunde/Fahrgast ist von der Beförderung ausgeschlossen.
4. Während der Beförderung führt Umbrella Travel in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der Länder, in denen die Beförderung durchgeführt wird, verpflichtende Sicherheitspausen durch (in der Regel 20 Minuten nach jeweils 3–4 Stunden Fahrt) für die Fahrer sowie Hygienepausen für die Fahrgäste. Der Kunde/Fahrgast ist verpflichtet, die vorher angekündigte Dauer der Pausen einzuhalten.
5. Im Gepäck, das außerhalb des Fahrgastraums transportiert wird, dürfen keine Geldmittel, Schecks, Zahlungskarten, Wertpapiere oder andere Wertsachen, geschäftliche oder sonstige persönliche Dokumente, Pässe oder sonstige persönliche Ausweisdokumente, Schlüssel, Mobiltelefone, Schmuck und Gegenstände aus Edelmetallen, Fotoapparate, Videokameras oder andere elektronische Geräte, Kunstwerke und zerbrechliche Gegenstände usw. befördert werden.
6. Gepäckstücke, deren Art es erfordert, müssen so verpackt sein, dass deren Inhalt vor Verlust oder Beschädigung geschützt ist und keine Schäden an Personen, Fahrzeugen, Einrichtungen oder anderem Gepäck oder Gegenständen verursacht.
7. Im Gepäck oder dessen Inhalt dürfen keine Gegenstände enthalten sein, die aufgrund ihrer Eigenschaften Schäden am Fahrzeug verursachen oder das Leben und die Gesundheit von Personen oder deren Eigentum gefährden können, sowie unhandliche Gegenstände, insbesondere Waffen, explosive, giftige, radioaktive, flüchtige oder ätzende Stoffe, Gegenstände, die Ansteckung verursachen können, usw.
8. Im Preis der Beförderung ist auch der Service einer technischen Begleitung enthalten. Technische Begleitung ist ein Fahrer oder Mitarbeiter von Umbrella Travel, der die Kunden/Fahrgäste während der Beförderung, beim Einsteigen in das Verkehrsmittel und beim Aussteigen am Zielort sowie bei der Rückkehr zum ursprünglichen Abfahrtsort unterstützt.
9. Im Preis der Beförderung ist auch der Service einer rund um die Uhr erreichbaren Hotline von Umbrella Travel enthalten, bei der ein geschulter Mitarbeiter von Umbrella Travel bereitsteht, um in jeder Situation bezüglich der Beförderung behilflich zu sein. Diese Hotline ist für Kunden unter der Telefonnummer +420 725 688 750 erreichbar.
9. Reklamationen
1. Im Falle von fehlerhaft erbrachten oder nicht erbrachten Leistungen, die im Beförderungsvertrag vereinbart wurden, hat der Kunde das Recht auf Reklamation. Die Reklamation kann an allen Geschäftsstellen von Umbrella Travel spätestens 7 Tage nach Beendigung der Beförderung geltend gemacht werden.
2. Die Reklamation muss rechtzeitig und ohne unangemessene Verzögerung, idealerweise direkt beim Mitarbeiter des Busses vor Ort, geltend gemacht werden, damit eine Abhilfe möglichst noch während der Beförderung erfolgen kann. Erfolgt die Beanstandung nicht unverzüglich durch eigenes Verschulden des Kunden, erlischt der Anspruch aus der mangelhaften Leistung.
3. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Klärung der Reklamation erforderliche Mitwirkung zu leisten.
4. Die Reklamation kann der Kunde schriftlich mit Angabe von Datum, Inhalt der Reklamation und gewünschter Art der Erledigung sowie mit eigenhändiger Unterschrift vorlegen. Ein bevollmächtigter Vertreter von Umbrella Travel bestätigt den Erhalt der Reklamation schriftlich.
5. Geht ein Gepäckstück verloren oder stellt der Kunde bei der Gepäckausgabe offensichtliche Beschädigungen oder Unvollständigkeiten fest oder liegen Umstände vor, die darauf hindeuten, so fordert er sofort den Fahrer oder einen anderen bevollmächtigten Vertreter von Umbrella Travel auf, den Zustand des Gepäcks festzustellen und ein Protokoll aufzunehmen. Dieses Protokoll ist Bestandteil der Reklamation.
10. Haftung für Schäden
1. Treten Umstände ein, deren Entstehung, Verlauf oder Folgen nicht vom Willen, Handeln oder Vorgehen von Umbrella Travel abhängen (höhere Gewalt), oder Umstände auf Seiten des Kunden, aufgrund derer der Kunde die vereinbarten und bezahlten Leistungen ganz oder teilweise nicht nutzt, besteht kein Anspruch des Kunden auf Rückerstattung oder Preisnachlass.
2. Umbrella Travel haftet nicht für Schäden, die dem Kunden entstanden sind, wenn der Kunde diese selbst verursacht hat oder eine dritte, nicht mit Umbrella Travel verbundene Person dies verursacht hat. Weiterhin haftet Umbrella Travel nicht für Gesundheitsschäden des Kunden oder Schäden an mit dem Kunden beförderten Gegenständen oder dessen persönlichem Eigentum, sofern die Schäden nicht auf Umstände zurückzuführen sind, die aus dem Betrieb resultieren oder trotz aller zumutbaren Sorgfalt nicht verhindert werden konnten.
3. Der Kunde haftet für Schäden, die er Umbrella Travel am Fahrzeug während der Beförderung sowie anderen Mitreisenden oder Dritten verursacht.
4. Umbrella Travel übernimmt keine Haftung für Schäden durch Diebstahl von Gegenständen des Kunden im Fahrgastbereich des Fahrzeugs.
5. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag aus Gründen seitens des Kunden oder höherer Gewalt übernimmt Umbrella Travel keine Haftung für individuelle Kosten des Kunden und seiner Mitreisenden, die über die vertraglich vereinbarten Leistungen hinausgehen (z. B. Unterkunft, Versicherung, Visa etc.).
6. Umbrella Travel ist nicht verpflichtet, Schadensersatz über die in internationalen Verträgen festgelegten Haftungsgrenzen hinaus zu leisten, an die die Tschechische Republik gebunden ist. Im Busverkehr richtet sich die Haftung nach der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte der Fahrgäste im Bus- und Kraftomnibusverkehr sowie der Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 vom 16. Februar 2011.
11. Versicherung
1. Im Preis der Beförderung ist die Versicherung der Fahrgäste während der Beförderung im Fahrzeug sowie die Kostenerstattung für medizinische Ausgaben im Zusammenhang mit der Beförderung von Personen und Gepäck im Gepäckraum des Fahrzeugs enthalten.
2. Eine persönliche Reiseversicherung ist im Preis nicht inbegriffen. Umbrella Travel empfiehlt und der Kunde verpflichtet sich, eine individuelle Versicherung für Reisen und Aufenthalt im Ausland abzuschließen.
12. Verarbeitung personenbezogener Daten
1. Mit Unterzeichnung des Beförderungsvertrags erklärt der Kunde sein Einverständnis, dass Umbrella Travel gemäß Gesetz Nr. 110/2019 Sb. über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der jeweils geltenden Fassung personenbezogene Daten des Kunden in folgendem Umfang verarbeitet und speichert: Name, Nachname, Geburtsdatum, Wohnort sowie telefonischer und E-Mail-Kontakt für elektronische Post und ggf. weitere vom Kunden angegebene Kontaktadressen.
2. Die bereitgestellten personenbezogenen Daten des Kunden darf Umbrella Travel verarbeiten und speichern zum Zweck des Angebots von Geschäften und Dienstleistungen, die von oder durch Umbrella Travel erbracht oder vermittelt werden; hierfür dürfen Name, Nachname und Adresse des Kunden verwendet werden. Details zum elektronischen Kontakt des Kunden für elektronische Post darf Umbrella Travel zudem zum Zwecke der Verbreitung von Werbebotschaften verarbeiten und speichern.
3. Die bereitgestellten personenbezogenen Daten des Kunden dürfen gemäß Abschnitt 12.1 und zum Zweck von Abschnitt 12.2 von Umbrella Travel oder einem von ihr beauftragten Auftragsverarbeiter gemäß dem genannten Gesetz Nr. 110/2019 Sb. für die Dauer von 5 Jahren verarbeitet und gespeichert werden. Nach Ablauf dieser Frist ist Umbrella Travel verpflichtet, diese Daten des Kunden zu vernichten.
4. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von Umbrella Travel und dem Auftragsverarbeiter sowohl automatisiert als auch manuell, elektronisch und in gedruckter Form verarbeitet.
5. Die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß Abschnitt 12.1 können Mitarbeitern von Umbrella Travel, einem beauftragten Auftragsverarbeiter und im Falle elektronischer Kontaktadressen des Kunden für elektronische Post auch Personen zugänglich gemacht werden, die berechtigt sind, im Namen von Umbrella Travel Werbebotschaften gemäß Gesetz Nr. 480/2004 Sb. über bestimmte Dienste der Informationsgesellschaft zu verbreiten.
6. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist Umbrella Travel verpflichtet, sicherzustellen, dass der Kunde keine Schäden an seinen Rechten, insbesondere am Recht auf Wahrung der Menschenwürde erleidet, und den Schutz vor unbefugten Eingriffen in sein Privat- und Persönlichkeitsleben zu gewährleisten.
7. Der Kunde hat das Recht, seine Einwilligung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß diesem Abschnitt jederzeit schriftlich zu widerrufen. Im Falle der Verarbeitung, Speicherung und Nutzung von elektronischen Kontaktdaten für elektronische Post hat der Kunde das Recht, die Nutzung seiner elektronischen Kontaktadresse kostenlos oder auf Kosten von Umbrella Travel abzulehnen, auch beim Empfang jeder einzelnen Nachricht, auf die im erhaltenen Werbebotschaften von Umbrella Travel gemäß dem genannten Gesetz Nr. 480/2004 Sb. hingewiesen wird.
8. Der Kunde hat das Recht auf Zugang zu seinen personenbezogenen Daten, auf Aktualisierung, Berichtigung oder Löschung seiner personenbezogenen Daten sowie weitere Rechte gemäß dem genannten Gesetz Nr. 110/2019 Sb. in der jeweils geltenden Fassung.
13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) sind gültig und wirksam ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des Beförderungsvertrags.
2. Die Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Vertrag und diesen ABB unterliegen dem Recht der Tschechischen Republik.
3. Gemäß dem Gesetz Nr. 216/1994 Sb., über Schiedsverfahren und die Vollstreckung von Schiedssprüchen (im Folgenden „Gesetz“ genannt), verpflichten sich die Vertragsparteien, alle künftigen Vermögensstreitigkeiten aus dem Beförderungsvertrag gemäß diesen ABB durch ein Schiedsverfahren vor dem einzigen Schiedsrichter JUDr. Karel Schelle, LL.M., MBA, Rechtsanwalt mit Sitz in Brünn, ČAK 12495, zu klären. Sollte der von den Parteien gewählte Schiedsrichter nicht in der Lage oder nicht willens sein, die Funktion anzunehmen, vereinbaren die Vertragsparteien, dass der einzige Schiedsrichter vom Geschäftsführer der Gesellschaft Arbitrážní centrum s.r.o., Sitz: Staré náměstí 17, 363 01 Ostrov, IČ: 28032080 (im Folgenden „Schiedszentrum“) nach freiem Ermessen bestimmt wird, und zwar aus Reihen von Rechtsanwälten oder Rechtsanwaltsreferendaren, die im Verzeichnis der Tschechischen Rechtsanwaltskammer eingetragen sind. Diese Bestimmung des Schiedsrichters gilt für die Parteien als bestimmt und transparent, gesetzeskonform, nicht gesetzeswidrig und mit guten Sitten vereinbar, ohne eine Partei zu benachteiligen, da der Wille der Parteien ist, dass ihre etwaigen Streitigkeiten aus dem Vertrag von irgendeinem Rechtsanwalt oder Rechtsanwaltsreferendar entschieden werden sollen, wobei dies ihr einziges Kriterium ist, dem die bestimmende Person bei der Ernennung des Schiedsrichters folgen soll. Die Parteien betrachten das Schiedszentrum und dessen Geschäftsführer nicht als von ihnen oder ihren Rechtsvertretern abhängig. Die Parteien wünschen ausdrücklich nicht, dass diese Schiedsklausel von irgendeinem ordentlichen Gericht aus welchem Grund auch immer für ungültig erklärt wird, da sie von deren Gültigkeit überzeugt sind und mit dieser Schiedsklausel die Zuständigkeit ordentlicher Gerichte zur Entscheidung über ihre Vermögensstreitigkeiten ausschließen wollen. Die Parteien vereinbaren, dass der von ihnen bestellte oder von Dritten ernannte Schiedsrichter berechtigt ist, ihre Streitigkeiten nach den Grundsätzen der Billigkeit zu entscheiden und das Schiedsverfahren gemäß der „Verfahrensordnung für Schiedsverfahren“, gültig ab dem 01.04.2012, zu führen, deren Wortlaut im Notarprotokoll NZ 62/2012 vom 30.03.2012 von Notarin Mgr. Adéla Gabányiová mit Sitz in Karlsbad enthalten ist (im Folgenden „Verfahrensordnung“). Die Parteien erklären ausdrücklich, dass sie sich vor Unterzeichnung dieses Vertrags mit der Verfahrensordnung vertraut gemacht haben, diese als untrennbarer Bestandteil dieser Klausel ansehen und je ein Exemplar erhalten haben, womit die Verfahrensordnung der Schiedsklausel gemäß § 19 Abs. 4 des Gesetzes beigefügt wurde.
4. Alle Informationen und Anweisungen, die den verbindlichen Inhalt dieser ABB bilden, entsprechen den gültigen Rechtsvorschriften und allen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung bekannten und verfügbaren Tatsachen. Umbrella Travel behält sich jedoch das Recht auf Aktualisierung und Änderung unter den Bedingungen der geltenden Rechtsvorschriften vor.
5. Der Inhalt der Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Beförderungsvertrag wird in erster Linie stets nach der sprachlichen Auslegung der einzelnen Bestimmungen des Beförderungsvertrags und dieser ABB ausgelegt. Auf den Willen des Handelnden kann nur Rücksicht genommen werden, sofern er nicht im Widerspruch zur sprachlichen Auslegung steht. Erst bei Unklarheiten bezüglich der Bedeutung der sprachlichen Auslegung einzelner Bestimmungen werden weitere gesetzliche Regeln zur Bestimmung des Inhalts der Rechte und Pflichten herangezogen. Auf das, was vor oder nach dem Abschluss des Beförderungsvertrags geschah, wird in solchen Fällen nur Rücksicht genommen, wenn es nicht im Widerspruch zum Inhalt oder Sinn und Zweck des Beförderungsvertrags und dieser ABB steht. Der Beförderungsvertrag erzeugt nur die darin ausgedrückten Rechtsfolgen sowie die gesetzlich vorgesehenen Rechtsfolgen.
6. Sollte eine Bestimmung des Beförderungsvertrags oder dieser ABB ganz oder teilweise ungültig, scheinbar oder unwirksam sein oder werden, so berührt die Ungültigkeit, Scheinbarkeit oder Unwirksamkeit dieser Bestimmung nicht die Gültigkeit, Scheinbarkeit oder Durchsetzbarkeit des Beförderungsvertrags insgesamt oder anderer Bestimmungen, sofern eine solche ungültige, scheinbare oder unwirksame Bestimmung vom Rest des Vertrags trennbar ist. Die Parteien verpflichten sich, eine solche ungültige, scheinbare oder unwirksame Bestimmung durch eine gültige und wirksame zu ersetzen, die inhaltlich möglichst dem Wesen und Sinn der ursprünglichen Bestimmung entspricht.
