Verspäteter Flug? Kein Problem!
Ihr Flug hat sich verspätet? Kein Grund zur Sorge – wir helfen Ihnen, die höchstmögliche Entschädigung zu erhalten. Wie läuft der Prozess ab und worauf haben Sie Anspruch? Lesen Sie weiter.
Wann haben Sie Anspruch auf Verpflegung?
Mit der Sommersaison steigt auch die Zahl der Flugverspätungen. Nur wenige Fluggäste wissen, dass sie bei einer Verspätung Anspruch auf kostenlose Verpflegung haben – und ab einer Verspätung von mehr als 3 Stunden sogar auf eine finanzielle Entschädigung ab mindestens 250 EUR.
Der Anspruch auf Verpflegung entsteht nicht automatisch bei jedem verspäteten Abflug. Das Delay muss mindestens 2 Stunden betragen. In diesem Fall ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Ihnen Verpflegung in einem Umfang bereitzustellen, der der Wartezeit angemessen ist. Wird der Abflug sogar um einen ganzen Tag verschoben, haben Sie Anspruch auf eine Hotelübernachtung!
Am Flughafen Prag erhalten Passagiere in den meisten Fällen einen Gutschein im Wert von 105 CZK. Dieser kann in der Flughafen-Kantine zwischen den Terminals oder hinter der Sicherheitskontrolle im Terminal 1 eingelöst werden.
Wann haben Sie Anspruch auf finanzielle Entschädigung?
War Ihr Flug um drei Stunden oder mehr verspätet? Laut EU-Verordnung haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Kompensation:
-
250 EUR bei einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr und einer Flugstrecke unter 1.500 km
-
400 EUR bei einer Verspätung von 3 Stunden und einer Flugstrecke zwischen 1.500–3.500 km
-
600 EUR bei einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr und einer Flugstrecke über 3.500 km
Der Anspruch entfällt bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen, zum Beispiel bei schlechtem Wetter, Streiks am Flughafen, Unruhen am Zielort oder einem Vogelschlag. Achtung: Fluggesellschaften berufen sich oft zu Unrecht auf außergewöhnliche Umstände, um Entschädigungszahlungen zu vermeiden.
Wie bekommt man Geld von der Airline zurück?
Gar nicht so einfach – es sei denn, Sie beauftragen uns. Gegen eine kleine Servicegebühr übernehmen wir den gesamten Prozess. Wer allein versucht, sich gegen die Airline durchzusetzen, braucht viel Geduld und erhält oft nur eine minimale Entschädigung. Wir verfügen über die Erfahrung, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Welche Unterlagen benötigen Sie?
-
Ihr E-Ticket
-
Ihre Bordkarte
-
Ein Foto der Ankunftstafel mit der tatsächlichen Ankunftszeit
-
Eine Bestätigung der Verspätung, zum Beispiel für den Arbeitgeber
An wen können Sie sich wenden?
Natürlich an uns! Wir prüfen Ihren Anspruch auf Entschädigung schnell und unkompliziert. Senden Sie uns Ihren Fall – innerhalb von 48 Stunden erfahren Sie, ob Ihnen eine Zahlung zusteht. Kontaktieren Sie uns unter office@umho.eu oder telefonisch unter +420 601 303 313.
